Aufgaben

Dem Regionalrat wurden ab 2001 neue Kompetenzen gegeben: Er hat nun Auskunftsrecht gegenüber der Bezirksregierung über Planungen, Programme und Maßnahmen, sowie das Vorschlagsrecht für Förderprogramme und Maßnahmen (auf der Grundlage von LeProG, LEP, GEP), außerdem Berücksichtigungspflicht von Vorschlägen aus der Region und die Priorisierung von Projekten.



Die daraus resultierenden Vorteile sind neben der Stärkung des Regionalrates die Verknüpfung mit der Strukturpolitik sowie eine Filter- und Beratungsfunktion. Endlich kann der Regionalrat qualifizierte Vorschläge direkt an die Landesregierung geben.



Dies sieht im Detail zum Beispiel so wie in der Verkehrspolitik aus:



Der Regionalrat hat das Beschlussrecht über Vorschläge der Region für die Verkehrsinfrastrukturplanung (Bedarfs- und Ausbaupläne des Bundes und des Landes) und für die jährlichen Ausbauprogramme der Landesstraßen.


Abweichungen müssen durch das Ministerium begründet werden und die Prioritätenfestlegung durch den Regionalrat gilt für Um- und Ausbaumaßnahmen bis zu 3 Mio. €.



Erstmals kam es so zu einer integrierten Verkehrsplanung, die nun mit der Regionalplanung verknüpft ist. Die Region erfuhr dadurch eine deutliche Stärkung!



Durch Änderungen im Landesplanungsrecht wurde die Regionalplanung jedoch ab 2009 auf den RVR übertragen - die positiven Entwicklungen für eine Regionalplanung aus einer Hand wurden so wieder zurückgedreht.


Die Zusammensetzung des Regionalrates Münster

Das 2. Modernisierungsgesetz trat zum 01.01.2001 in Kraft. Die erste Wahl der Regionalräte erfolgte durch die Kreistage bzw. kreisfreien Städte im ersten Quartal 2001. Am 1. Februar 2010 hat sich der neue – mittlerweile dritte – Regionalrat konstituiert. Beim Wahlverfahren gelten die Grundsätze der Verhältniswahl, die Mitgliedschaft im Rat ist keine zwingende Voraussetzung mehr.

Für die Kreise ziehen die Regionalräte nach folgendem Schlüssel ein: ein Mitglied aus der Gruppe der Gemeinden bis 25.000 Einwohner sowie ein Mitglied aus der Gruppe der Gemeinden über 25.000 Einwohner.

Ein Drittel der Mitglieder werden aus den Reservelisten der Parteien berufen. Die Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk wurden für die SPD bis zur Konstituierung 2010 durch folgende Personen vertreten:

  • Stadt Bottrop - Michael Gerdes
  • Stadt Gelsenkirchen - Oswin Dillmann
  • Stadt Münster - Udo Reiter
  • Kreis Borken - Helmut Loos
  • Kreis Recklinghausen - Brigitte Puschadel, Jürgen Siebert
  • Kreis Steinfurt - Rolf Hötker
  • Kreis Warendorf - Bernhard Daldrup

Nach der Änderung des Landesplanungsgesetzes 2005 vertreten im aktuellen Regionalrat für die SPD

  • Bernhard Daldrup den Kreis Warendorf,
  • Friedrich Paulsen den Kreis Steinfurt,
  • Udo Reiter die Stadt Münster,
  • die Bürgermeisterin der Stadt Dülmen Lisa Stremlau den Kreis Coesfeld und
  • Gerti Tanjsek den Kreis Borken.